Selbstanzeige

Die Vorschriften für eine strafbefreiende Selbstanzeige wurden in den letzten Jahren stets verschärft. Dennoch ist und bleibt sie alternativlos. Nur durch eine Selbstanzeige können Sie einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung bis hin zur Freiheitsstrafe entgehen. Nach Abgabe der Selbstanzeige sind die stets präsenten Gefahren und Sorgen vor Steuerfahndung und Entdeckung gebannt. Nach einer Selbstanzeige können Sie endlich auch wieder über Ihr Vermögen im Inland verfügen.

In Kooperation mit einem erfahrenen Rechtsanwalt erstellen wir eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige für Sie. Für die Wirksamkeit unabdingbare Voraussetzung ist unter anderem die fachliche Richtigkeit; vor allem bei den Kapitaleinkünften sind viele verborgene ″Fallstricke“ zu beachten, besonders wenn das Depot im Ausland geführt wurde. Basierend auf großem Erfahrungsschatz verfügen wir hier über die besondere Fachkompetenz.

Wir beraten Sie, unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Unterlagenbeschaffung im Ausland, leiten diskret die notwendigen Schritte ein und begleiten Sie umfassend bei allen Vorgängen.