Die Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV) wurde im Rahmen des Artikels 8 der „Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ (vom 25.6.2020, BGBl 2020 I S. 1498) zum 1.7.2020 reformiert. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen insbesondere:
Rechnungserstellung in Textform
Bislang mussten Steuerberaterrechnungen vom Steuerberater selbst unterzeichnet werden. Mit der Neuregelung sind Rechnungen auch ohne Unterschrift des Berufsträgers gültig. Erstellung und Versand in Textform setzen allerdings die Zustimmung des Auftraggebers (Mandanten) voraus. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Mandant für jede Rechnung einzeln zustimmt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 StBVV). Auch eine nach Erhalt einer Rechnung in Textform erteilte Zustimmung des Auftraggebers ist gültig. Im Allgemeinen bietet es sich an, eine entsprechende Zustimmungserklärung in den Steuerberatungsvertrag mit aufzunehmen.
Fahrtkosten, Tage-/Abwesenheitsgeld
Für Geschäftsreisen kann der Steuerberater nunmehr eine Kilometerpauschale von € 0,42 je gefahrenen Kilometer abrechnen (bisher € 0,30, § 18 Abs. 2 Nr. 1 StBVV). Auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden erhöht. So kann der Steuerberater für eine Geschäftsreise von vier bis acht Stunden pauschal € 40,00 (bisher € 35,00) in Rechnung stellen.
Höhere Tabellensätze
Die Tabellensätze wurden um durchschnittlich 13 % angehoben. Ersatzlos gestrichen wurde die Rechtsbehelfstabelle E. Die Vergütung in Verwaltungsverfahren (Einsprüche usw.) richtet sich stattdessen künftig nach dem für Rechtsanwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die neuen Sätze gelten für alle Aufträge, die ab dem 1.7.2020 erteilt worden sind.
Stand: 28. September 2020
Bild: jackfrog - stock.adobe.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.