Der Bundesfinanzhof veröffentlichte vor Kurzem seinen Jahresbericht
2012. In Teil E weist das Gericht auf folgende Schwerpunktentscheidungen
hin, mit denen voraussichtlich noch in diesem Jahr zu rechnen ist. Einige
davon sind:
Arbeitsecke
Zum Thema Arbeitsecke sind derzeit zwei Verfahren anhängig (III R 62/11
und X R 32/11). Darin geht es um die Frage, ob Aufwendungen für Räume, die
betrieblich und privat genutzt werden, anteilig als Betriebsausgaben für
ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden können.
Abfärbewirkung bei geringfügiger gewerblicher Tätigkeit
Die Abfärbewirkung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes)
führt dazu, dass auch andere Einkünfte des Steuerpflichtigen als Einkünfte
aus Gewerbebetrieb erfasst werden müssen. Nach Auffassung der
Finanzverwaltung dürfen die Nebeneinkünfte hierfür 1,25 % der
Gesamteinkünfte nicht übersteigen (H 15.8 (5) der
Einkommensteuer-Hinweise). In den Verfahren VIII R 16/11, VIII R 41/11 und
VIII R 6/12 wird der VIII. Senat zu entscheiden haben, wann die
Umqualifizierung selbstständiger Einkünfte einer Personengesellschaft
aufgrund „geringer“ gewerblicher Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb
unverhältnismäßig ist und ob es dafür auf eine absolute Höhe der
schädlichen Einkünfte ankommt.
Familienheimfahrten und Firmenwagen
In insgesamt 3 Verfahren geht es um das Thema Firmenwagen. In dem
Verfahren VI R 33/11 wird der VI. Senat prüfen, ob Familienheimfahrten,
die mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen durchgeführt
werden, steuerlich absetzbar sind. In den Verfahren VI R 26/10 und VI R
31/10 wird der BFH entscheiden, ob die 1 %-Regelung auch anzuwenden ist,
wenn der Firmenwagen nachweislich nicht privat genutzt wird.
Hinweis
Weitere anhängige Verfahren können auf den Internetseiten des BFH unter
der Rubrik anhängige Verfahren/Entscheidungsvorschau eingesehen
werden.
Stand: 11. März 2013
Bild: alphaspirit - Fotolia.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.