Einen regelmäßigen Streitpunkt in Betriebsprüfungen stellen Bewirtungsrechnungen dar. Die Finanzverwaltung hat jetzt in einem neuen Schreiben die Pflichtinhalte von Bewirtungsrechnungen neu definiert (BMF vom 30.6.2021, IV C 6 - S 2145/19/10003 :003 BStBl 2021 I S. 90).
Kleinbetragsrechnungen
Unverändert bleibt es bei Kleinbetragsrechnungen, das sind Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis zu € 250,00 (inkl. Umsatzsteuer), bei den bisher geltenden vier Pflichtangaben. Bewirtungsbelege bis zu diesem Betrag müssen nur den Namen und die Anschrift des Unternehmers, das Ausstellungsdatum, Angaben über die bezogenen Lieferungen und Leistungen sowie das Entgelt mit dem darauf entfallenden Steuerbetrag enthalten (§ 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/UStDV).
Rechnungen über € 250,00
Höhere Bewirtungsrechnungen werden ab 2023 hingegen nur noch anerkannt, wenn die verpflichtenden Angaben nach § 6 der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) eingehalten werden. Dazu gehören neben den allgemeinen Rechnungsangaben wie der vollständige Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers auch eine Transaktionsnummer sowie die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls (§ 6 Nr. 4, 6, KassenSichV).
Handschriftliche Belege
Grundsätzlich erkennt die Finanzverwaltung nur noch maschinell erstellte, elektronisch aufgezeichnete und mit Hilfe einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung abgesicherte Rechnungen an (vgl. BMF-Schreiben Ziffer 10 ff.). Handschriftliche Rechnungen oder „nur“ maschinell erstellte ohne die neuen Standards nach der KassenSichV erkennt die Finanzverwaltung nicht mehr an. Ausnahmen gelten nur für Auslandsrechnungen, sofern der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass in dem ausländischen Staat keine maschinellen Belege erstellt werden müssen.
Stand: 30. März 2022
Bild: Tobias Arhelger - stock.adobe.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.