Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 920 € soll rückwirkend zum
1.1.2011 auf 1.000 € angehoben werden. Darüber hinaus sollen Arbeitnehmer
zusammen mit anderen Personenkreisen künftig die Möglichkeit erhalten, nur
noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen.
Geringverdiener sollen künftig keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben
müssen.
Kinderbetreuung und Kindergeld:
Bei der Geltendmachung der Kosten für die Kinderbetreuung soll die
Unterscheidung zwischen einer durch die Berufstätigkeit bedingten oder
privat veranlassten Notwendigkeit der Kinderbetreuung entfallen. Beim
Kindergeld für volljährige Kinder will die Bundesregierung künftig auf die
Überprüfung des Einkommens volljähriger Kinder verzichten.
Erleichterungen bei Entfernungspauschale:
Die bislang notwendige tageweise Vergleichsrechnung in Fällen, in denen
der Steuerpflichtige abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und seinen PKW
nutzt, soll auf eine jährliche Vergleichsrechnung umgestellt werden.
Erklärung von Kapitaleinkünften für Spendenabzug und außergewöhnliche
Belastungen nicht mehr nötig:
Abgeltungsteuerpflichtige Kapitaleinkünfte konnten bei der Berechnung
des Spendenhöchstbetrags und für den Abzug außergewöhnlicher Belastungen
bislang nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige die
Kapitaleinkünfte erklärt hat. Die Bundesregierung will auf diese
Erklärungspflicht künftig verzichten.
Vermietung:
Unterschreitet der verlangte Mietzins die ortsübliche Miete ab einem
bestimmten Prozentsatz, muss der Vermieter einen Totalüberschuss
nachweisen, um Werbungskosten im vollen Umfang geltend machen zu können.
Dies soll künftig entfallen, wenn die vereinbarte Miete mindestens zwei
Drittel der ortsüblichen Miete beträgt (derzeit sind es 56 %).
Stand: 15. Januar 2011
Bild: Steffen Mischke
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.