Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer können im Rahmen einer Außenprüfung sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug zur Vorlage anfordern. Denn auch E-Mails stellen aufbewahrungspflichtige Handels- und Geschäftsbriefe dar. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt (Urt. v. 30.4.2025 XI R 15/23) und klargestellt, dass die Anforderung von Unterlagen „en bloc“ im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung zulässig ist. Vorlageverlangen, die sich z. B. auf „Belege und bare Geschäftsvorfälle“, “Eingangs- und Ausgangsrechnungen“ beziehen, sind zulässig.
Gesamtjournal
Als nicht zulässig sah der BFH allerdings die Forderung nach einem Gesamtjournal, welches einerseits erst noch erstellt werden müsste und andererseits auch Informationen zu E-Mails ohne steuerlichen Bezug enthält. Vorlagepflichtig sind nur solche Unterlagen, für die eine Aufbewahrungspflicht besteht. Unterlagen, die zur Vorlage erst erstellt werden müssen, können schon definitionsgemäß nicht von der Aufbewahrungspflicht erfasst sein.
Erheblicher zeitlicher Aufwand
Dass die Bereitstellung der angeforderten Unterlagen zu einem erheblichen zeitlichen Aufwand führt, spricht nicht gegen die Vorlagepflicht der angeforderten Daten. Zudem liegt kein Verstoß gegen das sogenannte Übermaßverbot vor, wenn das Unternehmen eine Vorauswahl der Unterlagen treffen kann und nur steuerrelevante Unterlagen vorzulegen sind.
Stand: 27. Januar 2026
Bild: Jumroon - stock.adobe.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.