Eckpunkte: Zur Reform der Unternehmensbesteuerung haben die
finanzpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen kürzlich einen
Zwölf-Punkte-Plan vorgestellt. Die wichtigsten Eckpunkte hieraus sind:
Gruppenbesteuerung
Die bisherige steuerliche Organschaft soll abgeschafft und stattdessen
eine neue Gruppenbesteuerung eingeführt werden. Dadurch soll auch der
bisher erforderliche Gewinnabführungsvertrag entfallen.
Neuregelung der Verlustverrechnung
Nach dem Entwurf soll der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag (derzeit
511.500 €) auf 1 Mio. € angehoben werden. Das Wahlrecht, den
Verlustrücktrag innerhalb der bestehenden Höchstbeträge zu begrenzen, soll
entfallen. Beschränkt werden soll künftig auch die Möglichkeit, Verluste
eines inländischen Unternehmens aus dessen ausländischer Betriebstätte im
Inland berücksichtigen zu können.
Reisekostenrecht
Der Änderungsvorschlag zum bestehenden Reisekostenrecht sieht vor, dass
künftig nur noch zwischen einer „ersten Tätigkeitsstätte“
(Entfernungspauschale) und „anderen Tätigkeitsstätten“ (Auswärtstätigkeit)
unterschieden werden soll. Außerdem soll bei eintägigen
Auswärtstätigkeiten die Staffelung der Mindestabwesenheitszeiten entfallen
und zugleich die maßgebliche Abwesenheitszeit angehoben werden. Die
Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung von Arbeitgeberleistungen soll
ausgeweitet werden, z.B. für Außendienstmitarbeiter. Eine Prüfung der
tatsächlichen Abwesenheitszeiten soll dabei entfallen.
Doppelte Haushaltsführung
Die Grundsätze der steuerlichen Geltendmachung von Übernachtungskosten
bei einer doppelten Haushaltsführung und bei einer länger andauernden
Auswärtstätigkeit sollen vereinheitlicht werden. Für die notwendigen,
beruflich veranlassten Übernachtungskosten soll bei Anmietung einer
Wohnung die tatsächlich gezahlte Miete angesetzt werden anstatt der
ortsüblichen Miete.
Stand: 12. Mai 2012
Bild: S.Naumann - Fotolia.com
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