Anfang Januar 2011 legte der Bundesfinanzhof (BFH) seinen Jahresbericht
vor. Interessant in diesem Bericht ist – wie alljährlich – der Teil E, der
auf Schwerpunktentscheidungen hinweist, die im kommenden Jahr zu erwarten
sind. Unter anderem stehen nach dem Bericht folgende Entscheidungen
an:
Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltsführung:
Angestellte Arbeitnehmer müssen für Familienheimfahrten mit dem
Dienstwagen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nur dann einen
Sachbezug versteuern, wenn sie mehr als eine Heimfahrt wöchentlich
durchführen. Selbstständig Tätige und Gewerbetreibende müssen für jede
Heimfahrt mit dem Betriebs-PKW eine Entnahme nach der 1%-Regel versteuern.
Der VIII. Senat wird im Verfahren VIII R 24/09 beurteilen, ob dies
rechtens ist.
Umgekehrte Familienheimfahrten bei der doppelten
Haushaltsführung:
Das Thema Familienheimfahrten beschäftigt auch den VI. Senat. Dieser
wird in dem Verfahren VI R 15/10 prüfen müssen, ob die Kosten einer Reise
des Ehegatten vom Familienwohnsitz zum Beschäftigungsort des anderen
Ehegatten Werbungskosten sind.
Zinszurechnung bei GmbH-Geschäftsführer:
Legt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Gelder der
Gesellschaft im eigenen Namen an und führt er die erzielten Zinsen an die
Gesellschaft zurück, stellt sich die Frage, bei wem Einkünfte aus
Kapitalvermögen anzusetzen sind. Dies wird der VIII. Senat zu entscheiden
haben (Az. VIII R 17/09).
Anmerkung:
Betrifft einen Steuerpflichtigen ein zur Entscheidung stehender Fall
selbst, kann er nur dann von einem positiven Urteil profitieren, wenn er
seinen Steuerbescheid durch einen Einspruch, verbunden mit einem Antrag
auf Aussetzung der Vollziehung, offen hält.
Stand: 12. Februar 2011
Bild: Klaus Eppele - Fotolia
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