Grundsätzlich sind sämtliche Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen. So steht es in der Abgabenordnung (§ 97 AO). Doch manchmal bekommt man einfach keinen Beleg oder diesen hat der Kassenautomat des Parkhauses verschluckt usw. Die Gründe hierfür sind sicherlich vielfältig. Doch nicht in allen Fällen ist damit der Betriebsausgabenabzug weg.
Eigenbeleg anfertigen
Die Finanzverwaltung erkennt – allerdings nur in Ausnahmefällen – auch Eigenbelege an. Vorausgesetzt es befinden sich mindestens Angaben darauf, wie der Zahlungsempfänger (möglichst mit vollständiger Anschrift), Art der Aufwendung („Parkgebühr“), Datum und Kosten (ggf. Einzelpreis aufführen). Auch sollte der Grund für die Ausstellung des Eigenbelegs vermerkt werden (z. B. Automat hat keinen Beleg erstellt). Schließlich sind das Datum und die Unterschrift zu vermerken.
Vorsteuerabzug auch ohne Bewirtungsbeleg
Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Vorsteuerabzug ohne Beleg zugelassen. In dem Urteil v. 9.4.2019 (Az. 5 K 5119/18) entschied das Gericht, dass ein „Verstoß gegen die einkommensteuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten für Bewirtungsaufwendungen (z. B. ein fehlender Bewirtungsbeleg) nicht zugleich zur Versagung des Vorsteuerabzugs“ führt (vgl. Leitsatz der Entscheidung). Für das FG war entscheidend, ob die unternehmerische Verwendung der Bewirtungsleistungen nachgewiesen und die Aufwendungen nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen zu beurteilen sind. Das Gericht stützt sich in seiner Entscheidung auf § 15 Abs. 1a Satz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Danach ist ein Vorsteuerabzug bei Bewirtungsaufwendungen möglich, wenn es sich um „angemessene und nachgewiesene Aufwendungen“ handelt.
Stand: 28. Oktober 2019
Bild: auremar - Fotolia.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.